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   LG Regensburg, 30.04.2021 - 7 KLs 404 Js 10327/20   

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https://dejure.org/2021,43131
LG Regensburg, 30.04.2021 - 7 KLs 404 Js 10327/20 (https://dejure.org/2021,43131)
LG Regensburg, Entscheidung vom 30.04.2021 - 7 KLs 404 Js 10327/20 (https://dejure.org/2021,43131)
LG Regensburg, Entscheidung vom 30. April 2021 - 7 KLs 404 Js 10327/20 (https://dejure.org/2021,43131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 20, § 21, § 64
    Sprachkenntnisse sind wesentlicher Faktor für Erfolgsaussicht einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Maßregelanordnung)

    Auszug aus LG Regensburg, 30.04.2021 - 7 KLs 404 Js 10327/20
    Selbst wenn man entgegen den Ausführungen des Sachverständigen als gesichert annehmen müsste, dass der Angeklagte eine für die Tat ursächliche eingewurzelte, auf psychischer Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung hat, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren - wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer psychischen Abhängigkeit erreicht haben müsste und ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln jedenfalls gegeben wäre, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2019, 4 StR 80/19, juris -, setzt die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 Satz 2 StGB zudem das Bestehen einer hinreichend konkreten Aussicht voraus, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist des § 67d Absatz 1 Satz 1 oder Satz 3 StGB zu heilen oder eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall vor den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.
  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Auszug aus LG Regensburg, 30.04.2021 - 7 KLs 404 Js 10327/20
    Eine rechtlich erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit ist bei einer Abhängigkeitserkrankung nur ausnahmsweise gegeben, etwa wenn langjähriger Alkohol- oder Betäubungsmittelmissbrauch zu schwersten Persönlichkeitsänderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, oder wenn er die Tat im Zustand eines akuten Rausches verübt hat, wobei in Ausnahmefällen auch die Angst vor unmittelbar bevorstehenden Entzugserscheinungen, die der Angeklagte schon einmal als äußerst unangenehm ("intensivst" oder "grausamst") erlitten hat, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit führen kann (vgl. Fischer, StGB, 68. Auflage 2021, Rz. 13 zu § 21 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 12.03.2013, 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519; BGH, Urteil vom 17.04.2012, 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54 f.; BGH, Urteil vom 20.08.2013, 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 36/13

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Straftatbegehung aus Furcht vor

    Auszug aus LG Regensburg, 30.04.2021 - 7 KLs 404 Js 10327/20
    Eine rechtlich erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit ist bei einer Abhängigkeitserkrankung nur ausnahmsweise gegeben, etwa wenn langjähriger Alkohol- oder Betäubungsmittelmissbrauch zu schwersten Persönlichkeitsänderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, oder wenn er die Tat im Zustand eines akuten Rausches verübt hat, wobei in Ausnahmefällen auch die Angst vor unmittelbar bevorstehenden Entzugserscheinungen, die der Angeklagte schon einmal als äußerst unangenehm ("intensivst" oder "grausamst") erlitten hat, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit führen kann (vgl. Fischer, StGB, 68. Auflage 2021, Rz. 13 zu § 21 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 12.03.2013, 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519; BGH, Urteil vom 17.04.2012, 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54 f.; BGH, Urteil vom 20.08.2013, 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346).
  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

    Auszug aus LG Regensburg, 30.04.2021 - 7 KLs 404 Js 10327/20
    Eine rechtlich erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit ist bei einer Abhängigkeitserkrankung nur ausnahmsweise gegeben, etwa wenn langjähriger Alkohol- oder Betäubungsmittelmissbrauch zu schwersten Persönlichkeitsänderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, oder wenn er die Tat im Zustand eines akuten Rausches verübt hat, wobei in Ausnahmefällen auch die Angst vor unmittelbar bevorstehenden Entzugserscheinungen, die der Angeklagte schon einmal als äußerst unangenehm ("intensivst" oder "grausamst") erlitten hat, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit führen kann (vgl. Fischer, StGB, 68. Auflage 2021, Rz. 13 zu § 21 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 12.03.2013, 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519; BGH, Urteil vom 17.04.2012, 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54 f.; BGH, Urteil vom 20.08.2013, 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus LG Regensburg, 30.04.2021 - 7 KLs 404 Js 10327/20
    Erforderlich ist, dass sich in der Persönlichkeit unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie den Lebensumständen des Täters konkrete Anhaltspunkte für einen erfolgreichen Verlauf der Therapie und einen die Zeit der Behandlung im Maßregelvollzug überdauernden Erfolg finden lassen, also dafür, dass es zumindest innerhalb eines erheblichen Zeitraums nicht mehr zu einem Rückfall in die akute Sucht kommen wird (BGH NStZ 2014, 203).
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